Allgemeine Geschäftsbedingungen der LOGIVEST Gruppe
Zur LOGIVEST Gruppe gehören folgende Firmen: LOGIVEST GmbH, München – LOGIVEST NRW GmbH, Köln – LOGIVEST Stuttgart GmbH, Leinfelden-Echterdingen.
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für sämtliche mit der LOGIVEST Gruppe abzuschließenden oder abgeschlossenen Verträge/Maklerverträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden zurückgewiesen, soweit sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen.
2. Anzuwendendes Recht/Vertragsabschluss/Erfüllungsort
2.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte mit der LOGIVEST Gruppe gilt ausschließlich Deutsches Recht.
2.2. Neben den schriftlichen Vertragsbestimmungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind keine weiteren Abreden zwischen den Parteien getroffen worden.
2.3. Erfüllungsort für die von der LOGIVEST Gruppe zu erbringenden vertraglichen Leistungen ist je nach Firma München, Köln und Stuttgart.
2.4. Die LOGIVEST Gruppe ist berechtigt, jederzeit geeignete Dritte zur Erfüllung, der ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Die LOGIVEST Gruppe erbringt ihre Leistung zu Vertragsabschlussangelegenheiten/Objektvermittlungen aufgrund Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von der LOGIVEST Gruppe zur Verfügung gestellten und von der LOGIVEST Gruppe weitergegebenen Informationen haftet diese nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Angaben oder Informationen zur allgemeinen oder speziellen Beschaffenheit des Objektes, zu Art, Umfang, Gegenstand und Zweck der baulichen Nutzung oder sonstigen Verwertbarkeit des Objektes, zur allgemeinen oder speziellen Tauglichkeit des Objektes für die Vorstellungen oder Zwecke des Interessenten. Im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die LOGIVEST Gruppe auch bei bloßer Fahrlässigkeit.
3.2. Die Angebote/Exposés der LOGIVEST Gruppe sind rechtlich nicht verbindlich.
3.3. Neben den Maklerleistungen erbringt die LOGIVEST Gruppe auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch sonstige Dienstleistungen. Diese weiteren Dienstleistungen sind gegebenenfalls einzelvertraglich zu regeln und gemäß gesonderter Vereinbarung abzurechnen.
4. Entstehen und Fälligkeit der Provision
4.1. Der Provisionsanspruch für die LOGIVEST Gruppe entsteht mit Abschluss des Pacht- , Miet- oder Kaufvertrages (Hauptvertrag) für das durch die LOGIVEST Gruppe vermittelte Objekt. Für die Entstehung der Provision ist es ausreichend, dass die LOGIVEST Gruppe beim Zustandekommen dieses Vertrages zumindest mitursächlich mitgewirkt hat. Eine nachträgliche und einvernehmliche Aufhebung eines Hauptvertrages durch die Parteien des Hauptvertrages berührt den für die LOGIVEST Gruppe entstandenen Provisionsanspruch grundsätzlich nicht.
4.2. Ein Miet-/Pachtvertrag, der durch Beiziehung eines Projektentwicklers (sog. Developer) durch die LOGIVEST Gruppe zwischen dem Projektentwickler und einem von der LOGIVEST Gruppe nachgewiesenen Mieter/Pächter zustande kommt, ist für den Projektentwickler gegenüber der LOGIVEST Gruppe provisionspflichtig, soweit hierzu nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4.3. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von dem ursprünglich von der LOGIVEST Gruppe nachgewiesenen oder vermittelten Geschäft abweichender, wirtschaftlich jedoch gleichwertiger Hauptvertrag abgeschlossen worden ist. Als wirtschaftlich gleichwertig gilt ein Hauptvertrag insbesondere dann, wenn dieser zu Bedingungen abgeschlossen worden ist, die von jenen in dem Angebot von der LOGIVEST Gruppe abweichen. Ebenso dann, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Hauptvertrag zustande kommt, der mit dem angestrebten Geschäft identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolgen nur unwesentlich von dem angestrebten Geschäft abweicht.
4.4. Der Provisionsanspruch von der LOGIVEST Gruppe wird, soweit nichts anders vereinbart, spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung durch die LOGIVEST Gruppe zur Zahlung fällig.
5. Höhe der Provision
Zwischen dem Auftraggeber und der LOGIVEST Gruppe werden folgende Provisionssätze für Nachweise und/oder Vermittlungen vereinbart:
5.1. Kauf
Im Falle eines Objektankaufes (asset deal) oder dem Kauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen (share deal) bemisst sich die an die LOGIVEST Gruppe zu zahlende Provision am Gesamtkaufpreis, bei notarieller Beurkundung am beurkundeten Gesamtkaufpreis sowie aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Soweit nichts anders vereinbart, beträgt die Provision hieraus 3 % netto.
5.2. Vermietung und Verpachtung gewerblicher Flächen
Für die Vermietung/Verpachtung von Büro- und Industrieflächen beträgt die an die LOGIVEST Gruppe zu zahlende Provision 3 Nettomonatsmieten. Bei einer Mietvertragslaufzeit ab 10 Jahren erhöht sich unsere Provision auf 4 Nettomonatsmieten.
Die gesamten Provisionen verstehen sich jeweils zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Obliegenheiten des Auftraggebers
6.1. Gibt der Empfänger von Objektinformationen jeglicher Art, die er von der LOGIVEST Gruppe erhalten hat, Informationen über ein ihm von der LOGIVEST Gruppe vorgestelltes Objekt an Dritte weiter und kommt daraufhin ein Hauptvertrag mit jenem Dritten zustande, so ist der Auftraggeber gleichwohl gegenüber der LOGIVEST Gruppe zur Provisionszahlung verpflichtet. Der Auftraggeber ist gehalten, sämtliche von der LOGIVEST Gruppe erhaltenen Informationen, Angebote etc. vertraulich zu behandeln.
6.2. Ist dem Auftraggeber das von der LOGIVEST Gruppe nachgewiesene Objekt bereits vorher bekannt, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich der LOGIVEST Gruppe schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Andernfalls ist er in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt zur Zahlung einer Provision gemäß Punkt 4 und 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die LOGIVEST Gruppe verpflichtet.
7. Beauftragung durch Dritte
Die LOGIVEST Gruppe ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages, entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Die LOGIVEST Gruppe wird in diesem Falle ihre Tätigkeit in pflichtgemäßer Weise ausüben. Der Vertragspartner ist mit einer etwaigen Doppelvertretung durch die LOGIVEST Gruppe einverstanden.
8. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die LOGIVEST Gruppe zur Erfüllung dieses Vertrages befugt ist, die notwendigen persönlichen Daten des Auftraggebers zum Zwecke der automatischen Datenverarbeitung zu speichern und zu übermitteln. Der Auftraggeber verzichtet deshalb auf weitere Benachrichtigungen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
9. Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird davon die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10. Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gilt ausschließlich der jeweilige Gerichtsstand München, Nürnberg, Köln oder Stuttgart
Zur Logivest Gruppe gehören folgende Firmen:
LOGIVEST GmbH, Oberanger 24, 80331 München
Telefon: +49 (89) 3888885-0, Fax: -29
Amtsgericht München, HRB-Nr.: 125 709
Geschäftsführer: Kuno Neumeier
LOGIVEST NRW GmbH, Claudius-Dornier-Str. 5b, 50829 Köln
Telefon: +49 (221) 170858-0, Fax: -29
Amtsgericht Köln, HRB-Nr.: 87310
Geschäftsführer: Thomas Schmidt, Kuno Neumeier
LOGIVEST Stuttgart GmbH, Rohrer Str. 102, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon: +49 (711) 7585979-0, Fax: -29
Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr.: 755926
Geschäftsführer: Nikolai Windhäuser, Kuno Neumeier